Internationale Fährtenhundprüfung / Prüfungsstufen IFH1 und IFH2

In der FCI gibt es verschiedene Prüfungen in der Fährtenarbeit.

Für die Internationale Fährtenhundprüfung (IFH) muss die Begleithundprüfung vor Prüfungsantritt bestanden sein.

In der FCI gibt es Fährtenhundprüfungen in verschiedenen Stufen, für die es jeweils ein Mindestalter des Hundes gibt:

Für die IFH 1 beträgt es 18 Monate und für die IFH 2 beträgt es 19 Monate.

In der Fährtenhundprüfung Stufe 1 (IFH 1) muss die Fährte mindestens 1200 Schritt lang sein.

Dem Gelände entsprechend werden sechs rechte Winkel in der Fährte eingearbeitet. Auf offenem Gelände muss die Hauptfährte von einer Verleitungsfährte geschnitten werden, einer Fährte, der der Hund nicht folgen darf. Auf der Fährte werden vier Gegenstände in unregelmäßigen Abständen abgelegt. Die Gegenstände bestehen aus unterschiedlichem Material und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich von Gelände abheben.

Für die Fährtenhundprüfung Stufe 2 (IFH 2) muss die Fährte eine Länge von 1800 Schritt aufweisen und sieben Winkel beinhalten, mindestens zwei davon spitzwinklig. Ein Schenkel der Fährte bildet einen halbkreisförmigen Bogen.

Die Fährte muss von einer frischen Verleitungsfährte geschnitten werden, einer Fährte, der der Hund nicht folgen darf. Auf der Fährte werden sieben Gegenstände abgelegt.